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Die Mitglieder der CoopeRAtion auf der Jahrestagung 2016

Die Mitglieder der CoopeRAtion auf der Jahrestagung 2016

Was ist die CoopeRAtion?

Die CoopeRAtion wurde in 1997 als Verbund von Rechtsanwälten/innen gegründet, die sich auf das Familien-, Erb-, Sozial- und Steuerrecht spezialisiert haben. Das Ziel von Beginn an ist es, die Mandanten bei Familienangelegenheiten bestmöglich zu unterstützen - und das deutschlandweit.

Die mittlerweile 19 Mitglieder stammen aus nahezu dem gesamten Bundesgebiet, so dass auch bei  räumlich weit getrennt lebenden Mandanten die bestmögliche Unterstützung gewährleistet werden kann. Alle Mitglieder der CoopeRAtion sind Fachanwälte für Familienrecht, teilweise mit Zusatzqualifikation. Viele arbeiten bereits von Beginn der CoopeRAtion an zusammen - also seit mehr als 20 Jahren.

Einen Anwalt in Familienangelegenheiten zu beauftragen, ist eine besondere Vertrauenssache. Vertrauen kann nur ein kompetenter Anwalt schaffen, der sich laufend fortbildet. Neben Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltvereins, der Deutschen Anwaltakademie (DAA) und der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht organisieren wir für unsere Mitglieder im kleinen Kreis intensive Fortbildungen. Diese Anwaltsfortbildungen führen wir zweimal jährlich intern und vor allem extern durch, um das bestmögliche Know-how zu gewährleisten. Zusätzlich bieten wir auch Fortbildungen für unsere eigenen, nicht-juristischen Mitarbeiter an.

Wir bieten Ihnen unsere Spezialisierung durch ständige Fortbildung, Erfahrungsaustausch und Bündelung unserer Kompetenz. Wir nutzen die Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachleuten in einem Netzwerk mit Psychologen, Wirtschafts- und Steuerberatern, Sachverständigen, Mediatoren usw. Um Sie in Ihrer Situation umfassend beraten zu können, ist eine stetige Wissenserweiterung und in Ihrem Interesse der stetige Austausch unter den CoopeRAtions-Partnern wichtig.

Die Mitglieder der CoopeRAtion verfügen über einen einheitlichen, hohen und aktuellen Wissensstand. Mitglied werden kann man nicht auf Antrag, sondern nur, wenn man durch die CoopeRAtion eingeladen wird und die Mitglieder dem Beitritt zustimmen. 

Warum sollte ich einen Anwalt der CoopeRAtion beauftragen?

Durch den großen Erfahrungsschatz der beteiligten Fachanwälte und den ständigen Wissensaustausch der CoopeRAtions- Anwälte sind wir in der Lage, für Sie die finanziell und vor allem emotional bestmögliche Lösung zu finden. Dabei „nehmen wir Sie an die Hand“ und führen Sie durch das Verfahren.

Wir sprechen keine 08/15-Empfehlungen aus, sondern suchen für Ihre individuelle Situation eine individuelle Lösung. Dies nicht nur im Hinblick z.B. auf die laufende Trennung, sondern auch auf Ihr weiteres, zukünftiges Leben. Vor allem vor dem Hintergrund evtl. Fragen zu den Themen Sorgerecht, Gesamtschuldnerausgleich oder Erbrecht ist für uns ein „Blick über den Tellerrand“ sehr wichtig.