Einen Anwalt in Familienangelegenheiten zu beauftragen, ist
eine besondere Vertrauenssache. Dies gilt in allen damit zusammenhängenden
Rechtsgebieten, z.B. Ehescheidung, Unterhalt,
Sorgerecht, Vermögensausgleich usw.
Vertrauen kann nur ein kompetenter Anwalt schaffen, der
sich laufend fortbildet. Neben Fortbildungsveranstaltungen
des Deutschen Anwaltvereins, der Deutschen Anwaltakademie
(DAA) und der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht organisieren
wir für unsere Mitglieder im kleinen Kreis intensive
Fortbildungen. Diese Anwaltsfortbildungen führen wir zweimal
jährlich intern und vor allem extern durch, um das bestmögliche
Know-how zu gewährleisten. Zusätzlich bieten wir auch
Fortbildungen für unsere eigenen, nicht-juristischen Mitarbeiter
an.

Die CoopeRAtion ist ein 1997 gegründeter Verbund von
Rechtsanwälten/innen, die sich auf das Familien-, Erb-, Sozial-
und Steuerrecht spezialisiert haben und seit zehn Jahren
bundesweit erfolgreich zusammenarbeiten. Alle Mitglieder der
CoopeRAtion sind Fachanwälte für Familienrecht, teilweise mit
Zusatzqualifikation.